| Ein Gast
leert ein Glas Wein auf Ihren Teppich oder der Maler lässt seinen Farbkübel
fallen: Da Sie sicherlich keine Kasko-Versicherung für Ihren Teppich haben,
müssen Sie sich für eine Entschädigung an die für den Schaden verantwortliche
Person richten. Höchstwahrscheinlich hat diese eine Haftpflicht-Versicherung,
an die Sie sich zu wenden haben. Aber was können Sie verlangen? Leider keinen neuen Teppich, ausser Sie haben ihn erst wenige Tage zuvor gekauft, und er ist jetzt vollständig vernichtet. Im Rahmen des Möglichen muss der Verantwortliche das beschädigte Eigentum in die Lage zurückversetzen, in der es vor dem Schadenereignis war. Entweder er repariert das Objekt, sofern dies möglich und auch vernünftig ist, oder aber er bezahlt eine Entschädigung, die den Verlust des beschädigten Objekts ausgleicht. Sie haben also Anrecht auf die Differenz zwischen dem Zeitwert vor und demjenigen nach dem Schadenereignis (Marktwert des Teppichs im aktuellen Zustand). Der Zeitwert vor dem Schadenereignis für einen Teppich (ausser Sammlerteppichen) errechnet sich durch die Schätzungder üblichen Lebensdauer (z. B. 20 Jahre) und unter Berücksichtigung der Benützungsdauer (nach 10 Jahren hat dieser Teppich nur noch den halben Wert). Geht man von der Annahme aus, dass Ihr Teppich mit den Jahren nicht an Wert verliert, wird man den Zustand, in dem er sich befindet (z.B. Gebrauchsspuren, Verschmutzung etc.) zur Ermittlung des Werts, zu dem er verkauft werden könnte, berücksichtigen. Die Kosten für Wäsche und allfällige Restaurationen, die nötig wären, um den Teppich für den Verkauf bereitzustellen, würden also abgezogen. Diese Schatzungen werden immer zum Wert zum Zeitpunkt des Schadenereignisses erstellt. |
Vergisst Ihr Nachbar
über Ihnen, seinen Wasserhahn abzustellen, benachrichtigen Sie – sofern
Sie eine haben – Ihre Hausrat-Wasserversicherung. Diese wird Ihnen den
Neuwert Ihres Teppichs entschädigen und dann auf die Haftpflicht- Versicherung
des Verantwortlichen Regress nehmen. Alk. |