SOV
Schweizerische Orientteppichhändler Vereinigung
Ein Gast leert ein Glas Wein auf Ihren Teppich oder der Maler lässt seinen Farbkübel fallen: Da Sie sicherlich keine Kasko-Versicherung für Ihren Teppich haben, müssen Sie sich für eine Entschädigung an die für den Schaden verantwortliche Person richten. Höchstwahrscheinlich hat diese eine Haftpflicht-Versicherung, an die Sie sich zu wenden haben. Aber was können Sie verlangen?
Leider keinen neuen Teppich, ausser Sie haben ihn erst wenige Tage zuvor gekauft, und er ist jetzt vollständig vernichtet.
Im Rahmen des Möglichen muss der Verantwortliche das beschädigte Eigentum in die Lage zurückversetzen, in der es vor dem Schadenereignis war. Entweder er repariert das Objekt, sofern dies möglich und auch vernünftig ist, oder aber er bezahlt eine Entschädigung, die den Verlust des beschädigten Objekts ausgleicht. Sie haben also Anrecht auf die Differenz zwischen dem Zeitwert vor und demjenigen nach dem Schadenereignis (Marktwert des Teppichs im aktuellen Zustand). Der Zeitwert vor dem Schadenereignis für einen Teppich (ausser Sammlerteppichen) errechnet sich durch die Schätzungder üblichen Lebensdauer (z. B. 20 Jahre) und unter Berücksichtigung der Benützungsdauer (nach 10 Jahren hat dieser Teppich nur noch den halben Wert).
Geht man von der Annahme aus, dass Ihr Teppich mit den Jahren nicht an Wert verliert, wird man den Zustand, in dem er sich befindet (z.B. Gebrauchsspuren, Verschmutzung etc.) zur Ermittlung des Werts, zu dem er verkauft werden könnte, berücksichtigen. Die Kosten für Wäsche und allfällige Restaurationen, die nötig wären, um den Teppich für den Verkauf bereitzustellen, würden also abgezogen. Diese Schatzungen werden immer zum Wert zum Zeitpunkt des Schadenereignisses erstellt.

Vergisst Ihr Nachbar über Ihnen, seinen Wasserhahn abzustellen, benachrichtigen Sie – sofern Sie eine haben – Ihre Hausrat-Wasserversicherung. Diese wird Ihnen den Neuwert Ihres Teppichs entschädigen und dann auf die Haftpflicht- Versicherung des Verantwortlichen Regress nehmen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Hausrat-Versicherungen, die normalerweise Einbruch-Diebstahl, Wasser- und Feuerschaden einschliessen(in einigen Kantonen ist die Feuerschaden- Versicherung obligatorisch beim Kanton abzuschliessen), versichern Ihre Teppiche zum Neuwert. Das ist der Wert zum Zeitpunkt des Schadenereignisses, der im Fall von Preissteigerungen höher als der versicherte Wert sein kann, bei Preissenkungen aber auch tiefer. Die Deckung zum Neuwert soll verhindern, dass Sie bei einem Totalverlust Ihres Hab und Guts nicht einen Teil der Amortisation selber berappen müssen, der möglicherweise Ihre finanziellen Kapazitäten überschreitet.
Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis: Eine Inventarliste ist sicherlich immer nützlich, aber nichts ersetzt Fotos. Sollten Ihnen noch einige Bilder im Film verbleiben, nutzen Sie die Gelegenheit und machen Sie ein paar Aufnahmen Ihrer Wohnung. Bewahren Sie diese aber ausserhalb Ihrer Wohnung auf, denn im Falle eines Brandes würde alles vernichtet. (Es handelt sich hier lediglich um einige allgemeine Regeln. Für detaillierte Informationen lesen Sie bitte aufmerksam die Angaben in Ihrer Versicherungspolice.)

Alk.

Die Zeitschrift Torba. Jemand beschädigt Ihren Teppich. Was können Sie von dieser Person verlangen?